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Bedingungen der lebenslangen Rahmengarantie

Wenn Sie Ihr Fahrrad innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf im Menüpunkt „Fahrradregistrierung“ registrieren, verpflichtet sich Gepida im Rahmen des lebenslangen Garantieprogramms, bei später auftretenden Rahmenproblemen den defekten oder beschädigten Rahmen direkt oder über den Händler in kürzester Zeit zu reparieren oder auszutauschen.

  • Ausnahmen:
    • Fahrräder mit Stahlrahmen
    • Mietfahrräder
    • umgebaute Fahrräder
  • Bedingungen:
    • Vorhandensein des Garantieheftes erforderlich
    • nur für den Erstbesitzer gültig
    • nur für online registrierte Fahrräder gültig
    • nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gültig
    • Inspektion nach dem 1. und 6. Monat: Stempel, Datum und Unterschrift der Servicestelle erforderlich
    • Registrierung innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum
  • im Problemfall muss das Fahrrad zum Kaufort (Übergabestelle) zurückgebracht werden
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